
FFP2-maskenpflicht wieder in Österreich
- Veröffentlicht auf 24 März, 2022
Hier geben wir euch einen Überblick über die Maßnahmen zum Schutz vor Corona, die während eures Aufenthalts gelten:
Hinweis: Bei der Einreise nacht Österreich gilt die 3-G-Regelung.
In öffentlich zugänglichen Innenräumen ist seit 24.03. wieder die FFP2-Maske verpflichtend. Das gilt u.a. für öffentliche Verkehrsmittel, Seilbahnen, Handel, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Gastronomie (abseits des Tisches), Beherbergung etc.
An bestimmten Stellen können die Betreiber bestimmen, ob sie die FFP2-Maske benötigen, oder sie können ein 3G-Zertifikat anfordern. Dies gilt für die Nachtgastronomie inklusive Après-Ski und für Veranstaltungen.
Kinder unter 6 Jahren brauchen keine Maske. Für Kinder von 6 bis 14 Jahren ist eine Stoffmaske ausreichend. Ab 14 Jahren ist eine FFP2-Maske erforderlich.
Möchten Sie mehr über die aktuellen Maßnahmen erfahren? Dann gehen Sie auf: www.austria.info